Kosten

Patienteninformation zur Abrechnung

Wir halten uns bei der Rechnungslegung weitgehend an die GebüH. Da es sehr unterschiedliche Versicherungsverträge und auch umfassende Änderungen und Einschränkungen seitens der Versicherer gibt, ist eine Erstattung durch private Versicherungen und/oder Beihilfen nicht immer gewährleistet. Bei Problemen mit der Erstattung sprechen Sie uns an, wir werden Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.

Link zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Aufgrund der Einsparungen und Therapieeinschränkungen der Beihilfe und privaten Versicherungen ist in Zukunft damit zu rechnen, dass Behandlungen des Heilpraktiker in manchen Fällen nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet werden.

Manche Versicherer sind dazu übergegangen willkürlich eine oder mehrere Postionen evtl. 3 mal, 5 mal oder überhaupt nicht zu zahlen. Diese Veränderungen werden uns Therapeuten nicht, wenn nur eingeschränkt und Ihnen meist erst nach der Rechnung Ihres Therapeuten mitgeteilt. Der Versicherer entscheidet für Sie ob die „medizinische Heilbehandlung“ für Sie notwendig ist! Ein schriftlicher Einwand unsererseits wird oftmals abgeschmettert. Ein arbeitsintensiver Schriftwechsel mit meist geringem Erfolg.